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	<title>Sommerreifen Shop &#187; Online-Handel</title>
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	<description>Reifenshop für Sommerreifen</description>
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		<title>Widerrufsrecht macht dem Online-Handel das Leben schwer</title>
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		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 13:11:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Online-Handel]]></category>
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		<description><![CDATA[Umfrage zeigt: Fast drei Viertel der deutschen Online-H&#228;ndler empfinden starke oder existenzbedrohende Beeintr&#228;chtigungen durch das Widerrufsrecht. Das Online-Fachmagazin shopbetreiber-blog.de hat von seinen Lesern in einer Online-Umfrage wissen wollen, ob sie Beeintr&#228;chtigungen durch Aus&#252;bung des R&#252;ckgabe- bzw. Widerrufsrechtes erleiden w&#252;rden. Jetzt liegen die Ergebnisse vor. Die Online-H&#228;ndler sch&#228;umen vor Wut. 72 Prozent der befragten Online-H&#228;ndler f&#252;hlen [...]]]></description>
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<p>Umfrage zeigt: Fast drei Viertel der deutschen Online-H&#228;ndler empfinden starke oder existenzbedrohende Beeintr&#228;chtigungen durch das Widerrufsrecht. </p>
<p><span id="more-65"></span></p>
<p>Das Online-Fachmagazin shopbetreiber-blog.de hat von seinen Lesern in einer Online-Umfrage wissen wollen, ob sie Beeintr&#228;chtigungen durch Aus&#252;bung des R&#252;ckgabe- bzw. Widerrufsrechtes erleiden w&#252;rden. Jetzt liegen die Ergebnisse vor. Die Online-H&#228;ndler sch&#228;umen vor Wut. </p>
<p>72 Prozent der befragten Online-H&#228;ndler f&#252;hlen eine „sehr starke“ oder sogar „existenzbedrohende“ Beeintr&#228;chtigung, weil Kunden das Widerrufs- beziehungsweise R&#252;ckgaberecht im Online-Handel nutzen. Insgesamt nahmen 667 Leser an der nicht repr&#228;sentativen Umfrage teil und antworteten wie folgt: </p>
<p>• 288 Teilnehmer (43 Prozent) erleiden sehr starke Beeintr&#228;chtigungen durch das Widerrufsrecht,   <br />• 191 Teilnehmer (29 Prozent) m&#252;ssen mit geringen Beeintr&#228;chtigungen umgehen,    <br />• 139 Teilnehmer (21 Prozent) sehen sogar ihre Existenz bedroht und nur    <br />• 49 Teilnehmer (7 Prozent) sehen keine Beeintr&#228;chtigung. </p>
<p>„Online-H&#228;ndler sollten zun&#228;chst einmal das Widerrufsrecht als echte Chance sehen, sich gegen&#252;ber dem station&#228;ren Handel abzuheben. Das sehr verbraucherfreundliche Widerrufsrecht in Deutschland kann f&#252;r Kunden ein guter Grund sein, in einem Online-Shop einzukaufen“, erkl&#228;rt Dr. Carsten F&#246;hlisch, Leiter der Rechtsabteilung bei Trusted Shops. </p>
<p>Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Kunden in einem Online-Shop mit dem Vorsatz bestellen, eine Ware nicht behalten zu wollen. Das Karnevalskost&#252;m ist ein typisches Beispiel: Ein Kunde bestellt ein Kost&#252;m und tr&#228;gt es w&#228;hrend der tollen Tage. Bevor die Widerrufsfrist von 14 Tagen abl&#228;uft, schickt er die Ware an den H&#228;ndler zur&#252;ck. Unter Umst&#228;nden ist das Kost&#252;m nicht mehr zu verkaufen. Der H&#228;ndler geht leer aus. </p>
<p>„Die M&#246;glichkeiten, gegen einen solchen Missbrauch vorzugehen, sind f&#252;r den Online-H&#228;ndler &#228;u&#223;erst gering. Der H&#228;ndler muss zweifelsfrei beweisen k&#246;nnen, dass der Kunde das Produkt nicht behalten wollte. Zwar k&#246;nnen H&#228;ndler von ihren Kunden verlangen, dass sie f&#252;r den treuwidrigen Gebrauch einer Ware oder Sch&#228;den durch Abnutzung w&#228;hrend der Widerrufsfrist zahlen, aber die F&#228;lle, in denen das zul&#228;ssig ist, sind &#228;u&#223;erst selten“, so F&#246;hlisch weiter. </p>
<p><strong>Leihhaus Internet?</strong> </p>
<p>Die Umfrage best&#228;tigt damit eine Einsch&#228;tzung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). Martin Wansleben, Hauptgesch&#228;ftsf&#252;hrer des DIHK fordert angesichts des Missbrauchs von Widerrufs- und R&#252;ckgaberecht strengere gesetzliche Regelungen. Aber nicht f&#252;r den H&#228;ndler, sondern vielmehr sollen die Regeln f&#252;r den Verbraucher versch&#228;rft werden. </p>
<p>„Es kommt auch vor, dass Verbraucher &#252;ber ein Online-Auktionshaus einen Satz <a title="Winterreifen" href="http://www.reifensuchmaschine.de">Winterreifen</a> kauften, ihn f&#252;r einen zehnt&#228;gigen Urlaub nutzten und danach von ihrem R&#252;ckgaberecht Gebrauch macht“, so Wansleben gegen&#252;ber der Presse. </p>
<p>Die Erweiterung der Ausnahmetatbest&#228;nde sei zwingend notwendig. Sonst bestehe die gro&#223;e Gefahr, dass der Online-Handel zum Leihhaus mutiere oder gro&#223;e Teile der angebotenen Produkte schlicht aus dem Internet verschw&#228;nden, weil die Gesetzeslage den Handel mit diesen Produkten unwirtschaftlich mache. </p>
<p><strong>Was Sie &#252;ber das Widerrufsrecht in Deutschland wissen m&#252;ssen:</strong> </p>
<p>1. Das Widerrufsrecht gilt f&#252;r Fernabsatzvertr&#228;ge, also zum Beispiel f&#252;r Verk&#228;ufe &#252;ber einen Online-Shop, den Katalog oder das Telefon, zwischen einem Unternehmen und einem Verbraucher.   <br />2. Ausnahmen vom Widerrufsrecht gelten beispielsweise bei Verk&#228;ufen von Reisen, Ma&#223;anfertigungen, verderblichen Lebensmitteln, Software, die der Kunde entsiegelt oder Zeitungen. Ob auch Arzneimittel dem Widerrufsrecht unterliegen, ist noch nicht endg&#252;ltig entschieden.    <br />3. Der Verbraucher muss vom Online-H&#228;ndler zweimal &#252;ber sein Widerrufsrecht informiert werden. Einmal auf der Webseite – hier reicht beispielsweise ein Link zu einer Informationsseite aus – und einmal in Textform zum Beispiel per E-Mail oder auf dem Rechnungsformular.    <br />4. Innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen kann der Verbraucher vom Vertrag ohne Angabe von Gr&#252;nden zur&#252;cktreten. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Widerrufsbelehrung in Textform und der Ware sowie Erf&#252;llung weiterer Informationspflichten.    <br />5. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, muss er die bestellte Ware an den Shopbetreiber zur&#252;ckschicken oder der H&#228;ndler l&#228;sst die Ware abholen. Liegt der Wert der zur&#252;ckgeschickten Waren &#252;ber 40 Euro, muss der H&#228;ndler die Kosten daf&#252;r tragen. Ist der Warenwert geringer, kann er vom Kunden verlangen, dass dieser die Kosten &#252;bernimmt, wenn dies so vereinbart wurde.    <br />6. Wird die Ware w&#228;hrend des R&#252;cktransportes besch&#228;digt oder geht verloren, tr&#228;gt der H&#228;ndler die Kosten. Der Verbraucher muss allerdings die Ware so verpacken, dass sie gegen Transportsch&#228;den gesch&#252;tzt ist. </p>
<p>&#220;ber das shopbetreiber-blog.de </p>
<p>Das shopbetreiber-blog.de ist eines der f&#252;hrenden Web-Magazine f&#252;r Online-H&#228;ndler und ein Wegweiser durch das rechtliche Minenfeld des E-Commerce. Shopbetreiber werden t&#228;glich mit praxisrelevanten Beitr&#228;gen zu den Themen Abmahnung, Widerrufsrecht, Ebay, Studien, Interviews, Marketing, Usability, Suchmaschinen und Sicherheit informiert. Das shopbetreiber-blog.de ist ein Service von Trusted Shops, Europas Marktf&#252;hrer bei der Zertifizierung von Onlineshops.</p>
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